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Rechtliche Pflichten und Regularien im Überblick
Ein Sharing Angebot aufbauen
26 Oktober, 2022 von
MOQO


Fahrzeuge zu vermieten ist ein Geschäftsmodell, das neben sinnstiftenden und wirtschaftlichen Zielen auch mit rechtlichen Pflichten und Regularien einhergeht. Lassen Sie sich von davon jedoch nicht die Freude nehmen - denn umso klarer Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen sind, desto stabiler wird das Fundament Ihres Angebots.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung oder Gründungsberatung ersetzen kann. Wir garantieren keine Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte.  

Bitte beachten Sie:

Die folgenden Informationen basieren auf den deutschen gesetzlichen Bestimmungen. In Ihrem Land kann es Abweichungen geben. 

Eingetragene Genossenschaft (eG)

Bei einer Genossenschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, dessen gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder dient. Besonders für Genossenschaften ist die Dreifachbeziehung, bei der Miteigentümer zugleich Geschäftspartner, also Abnehmer oder Lieferant, als auch Eigenkapitalgeber sind. 

gemeinnütziges Image (insbesondere bei Energiegenossenschaften) 

regelmäßige Prüfkosten durch Genossenschaftsverband

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine einfache Form der Personengesellschaft. Gegründet werden kann sie von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen. Viele Anbieter nutzen diese Rechtsform lediglich für die Übergangszeit, bis sie zum Beispiel das Mindestkapital für eine GmbH angespart haben. 

geringer Gründungsaufwand und keine finanzielle Einlage nötig

Gesellschafter:innen haften gesamtschuldnerisch und persönlich mit ihrem Privatvermögen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften. Um sie zu gründen, ist ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro notwendig. Diese Rechtsform eignet sich insbesondere für größere oder stark wachsende Shared Mobility Anbieter.

Haftung der Gesellschafter:innen ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt

relativ hoher Gründungsaufwand

Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH und damit ebenfalls eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft. Zur Gründung ist ein geringeres Stammkapital in Höhe von mindestens 1 Euro notwendig. Anschließend besteht die Pflicht zum Ansparen von Kapital: Sobald ein Stammkapital von 25.000 Euro angesammelt wurde, können Sie eine UG unkompliziert in eine GmbH umwandeln.

Haftungsbeschränkung auch mit einem niedrigeren Startkapital als bei einer GmbH

zu geringes Stammkapital erhöht das Risiko einer Insolvenz

Aktiengesellschaft (AG)

Als AG firmierte Shared Mobility Anbieter sind nur selten an der Börse tätig. Vielmehr sind die Aktien unter Kund:innen und Mitarbeitenden verteilt. Wie bei einer AG üblich, haben die Aktionär:innen Stimmrecht bei den Aktionärsversammlungen. Eine Aktiengesellschaft kommt in der Regel nur für große Anbieter mit einem sehr hohen Kapitalbedarf in Frage.

hohe Kreditwürdigkeit

hoher Gründungsaufwand

Verein

Auch wenn Vereine zu Zwecken wie Carsharing & Co. heute in der Regel nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden, stehen dennoch ideelle Ziele wie Umweltschutz, der Einsatz für die Verkehrswende und das Gemeinwohl offenkundig im Vordergrund. Erwirtschaftete Gewinne dienen dem Wachstums des Vereins oder dem Umsetzen der gesetzten Ziele. Um einen eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein zu gründen, bedarf es mindestens sieben Personen sowie einer Vereinssatzung. In dieser wird auch der Vereinszweck definiert, welcher nicht hauptsächlich kommerzieller Natur sein darf.  

unkomplizierte und kostengünstige Gründung; Schuldenhaftung auf das Vereinsvermögen beschränkt
 

geringe Kreditwürdigkeit gegenüber Banken

Wichtige Versicherungen für Carsharing & Co.


Eine hohe Priorität sollten Sie dem Punkt “Versicherungen” auf dem Fahrplan zu Ihrem Shared Mobility Angebot zuschreiben. Einige Versicherungen sind (in Deutschland) gesetzlich vorgeschrieben, andere zumindest empfohlen. Denn so sichern Sie sich als Anbieter gegen mitunter hohe Schadensansprüche ab. 
 

Die relevantesten Versicherungen, vor allem im Carsharing-Betrieb, führen wir im Folgenden auf. Bitte beachten Sie, dass die Aktualität sowie die Vollständigkeit der Angaben nicht gewährleistet sind. Prüfen Sie zudem genau, welche Versicherungen in Ihrem Land üblich oder sogar verpflichtend sind.


Kfz-Haftpflichtversicherung


Diese Versicherung greift bei Schäden, die das Auto Dritten zufügt. In Deutschland ist die Kfz-Versicherung für jede:n Autohalter:in gesetzlich verpflichtend. Für den Carsharing-Betrieb muss der Versicherer über den Verleih des Fahrzeugs an bestimmte oder beliebige Personen informiert sein und diesen ausdrücklich erlauben.  

Vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Millionen Euro Versicherungssumme - empfohlen wird aber eine deutlich höhere Summe (50 - 100 Mio. Euro). Schließlich überschreiten die Forderungen im Schadensfall die genannte Summe schnell und Sie als Anbieter müssen dann für den Rest aufkommen.  

Achtung: Ausgeschlossen von der Kfz-Haftpflichtversicherung sind in der Regel Schäden aufgrund von höherer Gewalt.  

Was gilt für andere Fahrzeugtypen?

Die Versicherungspflicht gilt auch für motorisierte Roller, für welche Sie einmal jährlich das ausgestellte Versicherungskennzeichen erneuern müssen.  

Bei Fahrrädern haften hingegen regulär die Fahrer:innen über ihre private Haftpflichtversicherung oder alternativ mit ihrem Privatvermögen.  

Sollte nachweislich ein Defekt am Fahrrad zu einem Schaden Dritter führen, betrifft dies in der Regel Ihre Unternehmenshaftpflichtversicherung.

Teil-/Vollkaskoversicherung


Die Unversehrtheit des eigenen Fahrzeugs sichern Sie über sogenannte Kaskoversicherungen ab. Diese greifen bei Schäden, Zerstörung oder Verlust des Autos, auch bei Unwetter oder anderen Fällen höherer Gewalt.  

Eine Teilkaskoversicherung versichert lediglich den unmittelbaren Diebstahl- und Unwetterschutz. Im Versicherungsfall zahlt sie die Reparatur oder ersetzt den Zeitwert. Eine Vollkaskoversicherung zahlt hingegen auch bei eigenem Verschulden, Fahrerflucht oder Vandalismus durch Fremde. Kaskoversicherungen empfehlen sich insbesondere für neuere Fahrzeuge (Vollkasko: max. 4 Jahre, Teilkasko: max. 8 Jahre).  

Die recht hohe Versicherungsprämie kann durch eine festgelegte Selbstbeteiligung verringert werden.  

Was gilt für Micro Mobility?

Auch für (Sitz-)Roller können Sie eine Kaskoversicherung abschließen. Für Fahrräder könnte stattdessen eine Diebstahlversicherung in Frage kommen.  

Weitere Versicherungen


Ob darüber hinaus auch eine Unfallversicherung sinnvoll ist, sollten Sie für Ihren Fall individuell abklären. Zudem ist es denkbar, dass Leasinggesellschaften oder finanzierende Banken weiterführende Vorgaben zur Versicherung eines Fahrzeugs machen. Wenn Sie Ihren Nutzer:innen erlauben wollen, auch ins Ausland zu fahren, kommt zusätzlich eine Auslandsversicherung in Frage.

Sämtliche Versicherungsprämien sind von Faktoren wie dem Fahrzeugmodell, dem Stellplatz, der Anzahl der Nutzer:innen sowie der jährlichen Fahrleistung abhängig. Auch der Standort beeinflusst die Prämie. So sind Versicherungen in Großstädten meist teurer als in ländlichen Regionen.

Hinweis

Kommunizieren Sie Versicherungskonditionen immer transparent gegenüber Ihren Fahrer:innen. Insbesondere dann, wenn diese eine mögliche Selbstbeteiligung im Schadensfall umfassen.

Altersgrenzen im Sharing Betrieb


Maßgeblich für Altersgrenzen ist zunächst das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter zum Fahren eines bestimmten Fahrzeugtyps. In Deutschland muss man beispielsweise mindestens 18 Jahre alt sein, um alleine einen PKW steuern zu dürfen.  

Für Mikromobilität wie Bike Sharing gilt zunächst keine Altersgrenze aufgrund einer gesetzlich geregelten Fahrerlaubnis. Da Personen unter 18 Jahren jedoch zumindest in Deutschland als beschränkt geschäftsfähig gelten, dürfen Sie ohne die Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung nicht ohne weiteres Verträge abschließen. Das gilt auch für Mietverträge - daher gilt hierzulande in der Shared Mobility unabhängig von einer Fahrerlaubnis das Mindestalter 18 Jahre.   

Darüber hinaus können unter anderem Versicherer oder Anbieter in eigenem Ermessen auch höhere Mindestalter festlegen. 

Sharing Autos und Roller anmelden


Als Fahrzeughalter melden Sie Carsharing-Fahrzeuge sowie Sitzroller bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Verkehrsamtes an. Dabei müssen Sie diese in jedem Fall als gewerblich genutzte Fahrzeuge einstufen und dem Amt mitteilen, dass es sich um Sharing-Fahrzeuge handelt.

Die genaue Einstufung der Fahrzeuge liegt letztendlich im Ermessen der jeweiligen Zulassungsstelle. Grundsätzlich gilt bei kommerziellen, öffentlichen Shared Mobility Angeboten aber die Einstufung als Selbstfahrervermietfahrzeuge und damit eine jährliche Hauptuntersuchung. Bei Privatfahrzeugen findet diese im Gegensatz nur alle zwei Jahre statt. Nicht jede Versicherung nimmt allerdings Selbstfahrervermietfahrzeuge auf, so dass Sie gegebenenfalls etwas eingeschränkt bezüglich der Wahl Ihres Versicherungsanbieters sind.

Wissen zum Mitnehmen

Mit unserem Leitfaden behalten Sie beim Aufbau Ihres Sharing Angebots den Überblick. Lernen Sie, worauf es ankommt und woran Sie denken sollten. 
 

Leitfaden herunterladen 

Ihre Pflichten als Fahrzeughalter


Als Besitzer oder Leasingnehmer eines Personenkraftfahrzeugs treten Sie rechtlich als Fahrzeughalter auf, was mit diversen Pflichten einhergeht. Über diese sollten Sie sich schon zu Beginn Ihrer Angebotsentwicklung einen Überblick verschaffen, um schon bei der Planung rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Hier finden Sie eine Auswahl der Pflichten als Fahrzeughalter in Deutschland:  


Führerscheinüberprüfung der Fahrer:innen für die jeweiligen Fahrzeugklassen und -modelle.  

Beachten Sie, dass eine schriftliche Dokumentation der Prüfung erforderlich ist. Die Prüfung kann auch digital über Drittanbieter stattfinden.


Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV).  

Eine UVV-Prüfung von Fahrzeug und Ausstattung (Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck, Warnwesten…) muss jährlich durch eine dazu berechtigte Werkstatt stattfinden. Außerdem müssen alle Mitarbeitenden in die UVV-Vorschriften eingewiesen sein.


Ordnungsgemäße Bereifung.  

Beachten Sie die Mindestprofiltiefe. Zu Winterreifen nicht überall eine Pflicht. Sollte es aber durch eine für die Wetterlage unzureichende Bereifung zu Unfällen oder Verkehrsbehinderungen kommen, können Sie zur Haftung herangezogen werden.


Frostschutz. 

In der Scheibenwaschanlage muss ausreichend Frostschutzmittel vorhanden sein. Außerdem müssen die Scheibenwischer über funktionstüchtige Wischerblätter verfügen.


Mitwirkungspflicht. 
 

Sie haben die Pflicht, an der Ermittlung von Fahrer:innen, die mit Ihrem Fahrzeug einen eintragungspflichtigen Bußgeldtatbestand oder gar eine Straftat begangen haben, mitzuwirken. Das gilt auch bei Verstößen im Ausland.

Lokale Regularien


Als Anbieter unterliegen Sie stets den lokalen Gesetzen und Regularien an Ihrem Standort. Auch wenn Kommunen in aller Regel zur Förderung von Shared Mobility Angeboten gewillt sind, da diese auch zur Verkehrsentlastung beitragen, obliegt es ihnen auch, die Interessen aller Menschen und Organisationen vor Ort gleichermaßen zu berücksichtigen.

In der jüngeren Vergangenheit haben achtlos abgestellte oder umgefallene Fahrräder und Kickscooter für negative Schlagzeilen gesorgt. Insbesondere in Großstädten und Metropolregionen, in denen bereits ein hohes Shared Mobility Angebot vorhanden ist, werden daher vereinzelt Lizenzmodelle oder Sondergenehmigungen eingeführt. Diese legen zum Beispiel die Anzahl der erlaubten Fahrzeuge pro Anbieter fest oder erlassen Abstellverbote in einzelnen Gebieten. Das betrifft in erster Linie free-floating Micro Mobility Angebote, also Fahrräder und Roller. Diese Regularien sollen dafür sorgen, dass Fahrzeuge keine Gehwege, Grünflächen etc. blockieren und so für Unmut in der allgemeinen Bevölkerung sorgen.


Für Sie als Anbieter gilt: Informieren Sie sich gut über geltende und geplante lokale Gesetze. Durch diese Regularien werden häufig nicht nur die Fahrzeuge pro Anbieter, sondern auch die Anbieter selbst reguliert. Diese müssen dann der Stadt beweisen, dass sie die bessere Wahl sind und in Ausschreibungen (oder je nach Kommune in anderen Prozessen) ihr Angebot vermarkten. Dabei sind Qualität und Konzept des Angebotes entscheidend.

Bemühen Sie sich also um eine kooperative Beziehung zu Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Politik und Anbieter verfolgen häufig ähnliche Ziele und sollten an einem Strang ziehen. Mit politischer Unterstützung können Sie Ihr Angebot vor Ort etablieren und möglicherweise Ihre Bekanntheit sowie Ihr Image als seriöser Anbieter steigern. 

Verbraucherschutz, Datenschutz und AGB


Weiterhin sind Sie wie jedes Unternehmen verpflichtet, Gesetze zum Verbraucher- und Datenschutz einzuhalten. 
 

In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formulieren Sie Vertragsbedingungen vor, die dann für alle Mietverträge gelten - sprich, für alle individuellen Fahrten bzw. individuellen Kund:innen. Dabei müssen Sie allerdings die in Ihrem Land gültigen Grundsätze des Verbraucherschutzes berücksichtigen. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. 

Darüber hinaus unterliegen Sie den Vorschriften Ihres Landes zum Datenschutz. Immerhin kommen Sie im Rahmen Ihres Sharing Betriebs regelmäßig in Berührung mit sensiblen Daten (persönliche Kontaktdaten, Führerscheinnummern, Zahlungsdaten…). In der Europäischen Union regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Umgang mit personenbezogenen Daten. Prüfen Sie, welche Regularien Sie an Ihrem Standort berücksichtigen müssen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu benennen (falls diese nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist). 

Was bringt die Mitgliedschaft in Verbänden?


Verbände bieten grundsätzlich den Vorteil, dass sie die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber der Politik vertreten. So haben Verbände in der Regel eine lautere Stimme, die eher gehört wird als die einzelner Unternehmen bzw. Organisationen. Darüber hinaus kann die Mitgliedschaft bei potentiellen Nutzergruppen oder Partnern das Vertrauen erhöhen und einen seriösen Eindruck vermitteln.  

Der Bundesverband für Carsharing (bcs)


Ein bedeutender Verband für Carsharing-Anbieter in Deutschland ist der Bundesverband für Carsharing (bcs) mit derzeit 205 Mitgliedern (Stand: Februar 2021). Neben den oben erwähnten Vorteilen profitieren Mitglieder auch von Vergünstigungen auf bestimmte Fahrzeugkäufe, Tankkarten oder Versicherungen.  

Außerdem unterstützt der bcs Anbieter bei Kontakten und Kooperationen mit Firmen, öffentlichen Stellen oder anderen Anbietern. Es werden regelmäßig interne sowie externe Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und Netzwerkaufbau organisiert.  

Wesentlich ist zudem die individuelle Beratung zur Gründung und Weiterentwicklung des eigenen Angebots durch den Verband. Für eine größere Reichweite und bessere Auffindbarkeit sorgt die Aufnahme in die verbandseigene Stationskarte von Carsharing-Anbietern in Deutschland.

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Machen Sie sich einen Plan


Niemand verlangt von Ihnen, dass Sie alle oben genannten Punkte alleine durchlaufen müssen. Greifen Sie auf Expert:innen zurück und lassen Sie sich beraten - so haben Sie mehr Gewissheit und können sich stärker auf Ihre eigenen Kompetenzen konzentrieren.

Und: Der Aufwand lohnt sich, denn Sie bilden in dieser Phase die Grundlage für Ihr Geschäftsmodell, was diese Aufgaben besonders wichtig macht. Haben Sie eine stabile und sichere Basis, können Sie sich in der weiteren Gestaltung Ihres Angebots frei entfalten.

Set-up auf einen Blick

Lesen Sie die Übersicht und tauchen Sie tiefer ein in Artikel über das Erstellen Ihres eigenen Shared Mobility Angebots

Überblick

MOQO 26 Oktober, 2022
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